E-Mail-Listen kaufen: Ist das in Deutschland legal? (2026)
Kurze Antwort: Der bloße Kauf eines Datensatzes ist nicht per se strafbar — aber eine gekaufte Liste für E-Mail-Werbung zu nutzen, ist in Deutschland praktisch immer rechtswidrig. Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage, und die Einwilligung eines Empfängers gegenüber einem Datenhändler überträgt sich nicht auf Sie. Zusätzlich gilt §7 UWG: unaufgeforderte Werbe-E-Mails sind eine „unzumutbare Belästigung“ … Weiterlesen …